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Der Vollstreckungsbescheid als Grundlage der Zwangsvollstreckung

„Ziel des zweistufigen gerichtlichen Mahnverfahrens ist der Vollstreckungsbescheid als Grundlage für die Zwangsvollstreckung.

1. Mahnbescheid – Sie haben einen Mahnbescheid erhalten, was jetzt?
– Wir empfehlen Ihnen, die Ansprüche unserer Mandantin fristgerecht und vollständig zu bezahlen!
– Wenn Sie den Gesamtbetrag nicht innerhalb der Frist bezahlen können, lassen Sie uns eine Ratenzahlung persönlich und kurzfristig in einem Telefongespräch (Rufnummer: 030 – 232 56 46 46) vereinbaren.

– Sie können zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids Widerspruch erheben, was zu weiteren Gerichts- und Anwaltskosten führt.

2. Vollstreckungsbescheid – Sie haben einen Vollstreckungsbescheid erhalten, was jetzt?
– Wir empfehlen Ihnen, die Ansprüche unserer Mandantin fristgerecht und vollständig zu bezahlen!
– Wenn Sie den Gesamtbetrag nicht innerhalb der Frist bezahlen können, lassen Sie uns eine Ratenzahlung persönlich und kurzfristig in einem Telefongespräch (Rufnummer: 030 – 232 56 46 46) vereinbaren.

– Sie können zwei Wochen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids Einspruch erheben, was zu weiteren Gerichts- und Anwaltskosten führt.

3. Widerspruch oder Einspruch?
Ihr Widerspruch und Ihr Einspruch beendet das gerichtliche Mahnverfahren. Über Ihren Widerspruch und Ihren Einspruch wird uns das Mahngericht informieren. Da wir jedoch die Ansprüche unserer Mandantin dem Grunde und der Höhe nach als berechtigt ansehen, werden wir diese in einem streitigen Gerichtsverfahren klären, was zu weiteren Gerichts- und Anwaltskosten führt.

4. Sie haben bereits eine Ratenzahlung mit uns vereinbart und erhalten dennoch einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid, warum?
Auch bei Abschluss einer Ratenvereinbarung sichern wir die Ansprüche unserer Mandantin. Wir wissen schließlich nicht, ob alle Raten in der Zukunft vollständig und fristgerecht bezahlt werden.

In diesem Fall ist ein Mahn- und Vollstreckungsbescheid kein Grund zur Beunruhigung!

Nehmen Sie den Mahn- und Vollstreckungsbescheid zu Ihren Unterlagen, legen keinen Widerspruch / keinen Einspruch ein und achten auf Ihre monatlichen Ratenzahlungen.
Denn solange Sie die Raten zahlen, werden wir keine Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.
Ihr Vorteil einer Ratenzahlung? Mit einer Ratenzahlung werden wir …
… keine Vollstreckungsmaßnahmen einleiten, solange Sie Ihre Monatsraten zahlen und
… auch keine Meldung über den Titel an die Schufa Holding AG weitergeben.“